Reisebedingungen der Reisebüro Kanne GmbH & Co

Reisebedingungen der Reisebüro Kanne GmbH & Co

Die Reisebedingungen ergänzen die §§ 651a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher Reisebüro und Reiseveranstalter Verband) erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.

1. 
Anmeldung und Bestätigung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind.  Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären; andernfalls liegt kein Reisevertrag zwischen Ihnen und uns vor.

2. Bezahlung
Bei Vertragsschluß wird gegen Aushändigung der Bestätigung die Anzahlung fällig. Sie beträgt 25% des Gesamtpreises. Die Kosten für eine im Zusammenhang mit der Reise geschlossene Versicherung werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig.
Der restliche Reisepreis wird fällig, wenn feststeht, dass Ihre Reise wie gebucht  durchgeführt wird und die Reiseunterlagen entweder bei uns bereitliegen oder Ihnen verabredungsgemäß zugesandt werden.
Die Beträge für Anzahlung und Restzahlung ergeben sich aus der Reisebestätigung. Zur Absicherung der Kundengelder hat die Reisebüro Kanne GmbH & Co bei dem Insolvenzversicherer ReiseGarant, Hamburg eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Einen Sicherungsschein erhalten Sie mit der Reisebestätigung.  Die Bezahlung kann auf folgende Weisen erfolgen:
2.1  Barzahlung in unseren Reisebüros
2.2 Bezahlung gegen Kreditkarte: American Express, Eurocard/Mastercard, Visacard. Bei Kreditkartenzahlung erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1% des Reisepreises. Die Kreditkarte muss bei Buchung vorgelegt werden. Wenn bis zum Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist, wird der Vertrag nach Mahnung und erfolgloser Bestimmung einer Frist zur Leistung aufgelöst. Die Reisebüro Kanne GmbH & Co kann als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 5.1 verlangen.

3. 
Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Reiseausschreibung und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die Angaben in der Reiseausschreibung sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss Änderungen oder Ergänzungen der Reiseausschreibungvorzunehmen, eine Anpassung des Preises insbesondere aus folgenden Gründen: Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse. Eine Preisanpassung ist außerdem zulässig, wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt angegebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher touristischer Leistungen (Kontingente) nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsan-sprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung werden wir Sie unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind Preiserhöhungen nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten.
Sie haben diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung der Reisebüro Kanne GmbH & Co geltend zu machen. 

5.1 Rücktritt durch den Reisenden
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen (Ausnahme höhere Gewalt siehe unter 8.) nicht antreten, welche die Reisebüro Kanne GmbH & Co nicht zu vertreten hat, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen.
Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten.
Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Reiseort einfindet, oder wenn die Reise wegen nicht von uns zu vertretenden Fehlern der Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder Visa nicht angetreten wird.
Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt, wenn in der die Reise betreffenden Reiseausschreibung oder Reisebestätigung nichts anderes genannt ist:
bis 31. Tage vor Reisebeginn         25%,
vom 30. bis 23. Tage                     30%,
vom 22. bis 16. Tage                     35%,
vom 15. bis 9. Tage                       50%,
vom 8. bis 3. Tage                         65%,
ab dem 2. Tag vor Reisebeginn       80%
des Reisepreises je Person.  

5.2 Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reiseziels,  des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich zum Zeitpunkt der Umbuchung für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von € 25,- je Person.

5.3 Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwändungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt und Kündigung durch die Reisebüro Kanne GmbH & Co
Wir können in den folgenden Fällen vor Antritt vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist

Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Wir behalten den Anspruch auf den Reisepreis, wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern erstatteten Beträge. Der Störer trägt die Mehrkosten für die Rückbeförderung selbst.
b) bis 4 Wochen vor Reiseantritt
- bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen, sofern keine andere Mindestteilnehmerzahl in der betreffenden Reiseausschreibung oder Reise-bestätigung  genannt wird. Wir informieren Sie selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis umgehend zurück.
- wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil die im Falle der Durchführung entstehenden Kosten die wirtschaftliche Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, überschreiten  würde.
Unser Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn wir selbst die dazu führenden Umstände zu vertreten haben (z.B. Kalkulationsfehler) oder wenn wir diese Umstände nicht nachweisen können. Die Rücktrittserklärung wird Ihnen unverzüglich zugeleitet.
Im Fall des Rücktritts sind Sie berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben dieses Recht unverzüglich nach unserer Rücktrittserklärung geltend zu machen. Sofern Sie von diesem Recht keinen Gebrauch machen, erhalten Sie den Reisepreis umgehend zurück.

8. 
Außergewöhnliche Umstände – Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Höherer Gewalt (Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen ...) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl Sie wie wir den Reisevertrag kündigen.
Wir zahlen den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, können jedoch für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Im Fall der Kündigung durch uns stehen Ihnen die in Ziffer 7. beschriebenen weiteren Rechte zu.

9. 
Haftung
Die Reisebüro Kanne GmbH & Co haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und die Überwachung des Leistungsträgers, die Richtigkeit der Beschreibung aller Reise-leistungen in der Reiseausschreibung, sofern wir nicht gemäß Ziffer 3. vor Vertragsschluss eine Änderung erklärt haben, sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen. Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich dann nach den Bestimmungen der Beförderungs-unternehmen.

10. 
Gewährleistung
Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.
Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch Ihr besonderes Interesse gerechtfertigt wird. Sie schulden uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.
Schadenersatz
Bei Vorliegen eines Mangels können Sie unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben. Sie können Schadenersatz auch wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise erheblich beeinträchtigt worden ist.

11. 
Beschränkung der Haftung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
- soweit ein Schaden für Sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
- soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Für alle gegen uns gerichteten Schaden-ersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden bis € 4.100.-; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungssummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theater, Konzerte) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

12. 
Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Sie sind insbesondere verpflichtet, uns Ihre Beanstandungen der Reiseleitung oder über unsere, aus den Reiseunterlagen ersichtliche 24- Stunden-Notruf-Telefonnummer bekannt zu geben. Wir werden für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie  es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

13. 
Ausschluss von Ansprüchen 
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise uns gegenüber geltend zu machen. 
Nach Ablauf dieser Frist können sie Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.
Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungs-verzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.

14. Verjährung
Ihre Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB aus der Verletzung des Lebend, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflicht-verletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen  beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. Schweben zwischen Ihnen und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.

15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über  Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Angehörigen anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation unsererseits bedingt sind.

16. Unwirksamkeit  einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

17. 
Gerichtsstand
Klagen gegen die Reisebüro Kanne GmbH & Co sind nur an unserem Firmensitz möglich: 
Reisebüro Kanne GmbH & Co
Gehrenberg 5, 32052 Herford
Telefon  05221 - 59070
Telefax  05221 - 590710
Email: info@kanne.de
www.das-reisebuero.de